Verträge
Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zur Qualitätssicherung sind die Vorgaben in § 136 i.V.m. § 112 SGB V.
Bundesebene Die vertraglichen Vereinbarungen in aktueller Version sind auf der Homepage vom IQTiG einzusehen: www.iqtig.org.
Landesebene Der 1996 zwischen der BWKG und den Krankenkassen abgeschlossene Vertrag zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung wurde gemäß den aktuellsten Vorgaben der Bundesebene zuletzt 2007 aktualisiert.
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