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Änderungen der Dokumentation zum Verfahrensjahr 2019

Ab der Spezifikation 2019 werden alle bundesweit verpflichtenden Module auf lange Überliegerverfahren umgestellt.

Im Leistungsbereich 10/2 Karotis-Revaskularisation wurden Plausibilitätsregeln in der Spezifikation angepasst, da die entsprechenden Felder zum Zeitraum des letzten Ereignisses auch bei Angabe eines Schlaganfalls auszufüllen sind.

Den aktuellen Datensatz und die verbindlichen Ausfüllhinweise im Leistungsbereich Karotis-Revaskularisation, die für eine korrekte und valide Erfassung unbedingt zu beachten sind, sind auf der Homepage des IQTIG abrufbar: https://iqtig.org/qs-verfahren/karot/

 

Dokumentationspflicht:

Für den Leistungsbereich 10/2 Karotis-Revaskularisation sind dokumentationspflichtig:

Eingriffe an der extrakraniellen Arteria carotis interna, externa, communis mit Sinus caroticus, die offen-chirurgisch oder endovaskulär durchgeführt werden mit Ausnahme der Transpositionen der Karotiden und unter Ausschluss von Mehrfachverletzung, Polytrauma, Aortendissektion sowie extrakorporaler Membranoxygenation (ECMO) und Prä-ECMO-Therapie.


Hinweise zum Erfassungsjahr 2019

Im Rahmen von Spezifikationsanpassungen für das Erfassungsjahr 2019  wurden vom IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) die Plausibilisierungsregeln von einzelnen Datenfeldern im Leistungsbereich 10/2 - Karotis-Revaskularisation umgestellt, wodurch in manchen Fällen (z.B. Notfalleingriff) der Datensatz nicht schlüssig dokumentiert werden kann. In diesen Fällen rät das IQTIG zu folgendem Vorgehen:

Umgang mit Überliegern im Leistungsbereich Karotis-Revaskularisation

Auszug aus der technischen Dokumentation für Leistungserbringer zur Basisspezifikation des IQTIG-Instituts (https://iqtig.org/downloads/spezifikation/2019/v02/2019_TechDok_LE_XML_V02.pdf):




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