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Historie

Die Neonatalerhebung in Baden-Württemberg wurde seit 1987 durchgeführt und ist damit nach der Perinatologie die älteste flächendeckende externe Qualitätssicherungsmaßnahme im Lande. Die von der Maßnahme betroffenen Kliniken nahmen alle seit Beginn teil. Seitdem der Vertrag über die Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg (ARGE) Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen in der Krankenhausbehandlung von den Vertragspartnern gekündigt worden war, führte die Landesärztekammer die Erhebung seit dem Jahrgang 1997 im Auftrag der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. durch, über die auch die Finanzierung der Maßnahme abgewickelt wurde.

Die vom Arbeitskreis der Neonatalerhebung der Bundesländer erarbeitete und empfohlene modifizierte Neonatalerhebung wurde zum 1.1.1997 in Baden-Württemberg eingeführt. Seit dem Jahrgang 1999 wurden die Daten in allen beteiligten 31 Kinderkliniken (15 perinatologische Zentren und 16 Schwerpunktkliniken) elektronisch erfasst. Die Vollzähligkeit der von den Kliniken übermittelten Daten wurde mit den Angaben der Klinikverwaltungen zur Zahl der aufgenommenen Neugeborenen (1.-10. Lebenstag) abgeglichen.

Die Projektgeschäftsstelle der Landesärztekammer führte die Auswertung der Neonatalerhebung selbst mit einem Programm aus Westfalen-Lippe durch. Jede beteiligte neonatologische Einrichtung erhielt nach Abschluss des jeweiligen Erhebungsjahres eine ausführliche und differenzierte Auswertung ihrer eigenen Daten sowie die entsprechende landesweite Gesamtstatistik.

Die Ärztliche Arbeitsgruppe Neonatalerhebung - in Verbindung mit der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer - bewertete darüber hinaus alljährlich das statistisch aufbereitete Datenmaterial. Aus den Qualitätsindikatoren der Neonatalerhebung wurden zehn (Regionalisierung, Mortalität nach Schwangerschaftsdauer und Geburtsgewicht, CRIB-SCORE-Analyse, Sauerstoffzufuhr über mehr als 28 Tage, maschinelle Beatmung, Antibiotika-/Sepsisrate, Retinopathie, Hörscreening, Körperliche Entwicklung, Liegedauern, Entlassungsgewichte) ausgewählt, nach denen die Ergebnisse der teilnehmenden Kliniken beurteilt wurden, ohne dass der Arbeitsgruppe die Kliniken namentlich bekannt wurden.

Bei Auffälligkeiten (gegenüber der Gesamtstatistik) nahm die Arbeitsgruppe über die Landesärztekammer mit dem jeweiligen Haus Kontakt auf, erbat Erläuterungen und Stellungnahmen, bot fachkundige Beratung an. Hierbei blieb die Identität des jeweiligen Hauses der Arbeitsgruppe verborgen. Mit der Veröffentlichung der Gesamtstatistik gab die Arbeitsgruppe Interessierten, die nicht an der Maßnahme beteiligt waren, einen Einblick in die Qualitätssicherung in der Behandlung Früh- und Neugeborener in Baden-Württemberg und trug zu einer größeren Transparenz bei.

Seit 2010:

Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2009 wurde im Erfassungsjahr 2010 der Leistungsbereich Neonatologie neu in die externe stationäre Qualitätssicherung nach § 137 SGB V einbezogen. Damit wurde die von der Landesärztekammer seit 1987 durchgeführte Neonatalerhebung in Baden-Württemberg abgelöst. Die zuständige Arbeitsgruppe Neonatalerhebung bei der Landesärztekammer bewertete 2010 noch das statistisch aufbereitete Datenmaterial der Erfassung 2009 und führte mit den Kliniken bei rechnerischer Auffälligkeit einen Strukturierten Dialog durch. Auf Beschluss des Lenkungsgremiums im Mai 2010 ist 2011 eine Arbeitsgruppe Neonatologie bei der GeQiK® eingerichtet worden, welche seither die Klärung rechnerischer Abweichungen im bundesweiten QS-Verfahren übernimmt.

Zum Verfahrensjahr 2012 wurde erstmals auf das Entlassungsdatum als Ordnungskriterium für die Zuordnung zur Jahresauswertung umgestellt. Alle Überlieger wurden erstmals 2013 vollumfänglich NICHT der Auswertung des Aufnahmejahres, sondern des Entlassjahres zugeschrieben. Technisch bedeutet dies, dass jeweils Datensätze aus zwei aufeinander folgenden Spezifikationen in einer Jahresauswertung zusammengeführt werden müssen.

Seit 2015 ist die Darstellung der Ergebnisse gemäß Phase B der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL des G-BA für alle Level 1 + 2-Kliniken über perinatalzentren.org verpflichtend. Die Datenübermittlung wird im Auftrag der entsprechenden Krankenhäuser durch die baden-württembergische Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (QiG BW GmbH, vormals GeQiK®) durchgeführt.

2019 wurde die GeQiK in die QiG BW GmbH überführt und hat als solche die Aufgaben der externen stationären Qualitätssicherung auch hinsichtlich der Verfahrens Neonatologie von der GeQiK® übernommen.

Arbeitsgruppe

Folgende Mitglieder sind aktuell in die AG Neonatologie benannt:

LÄK
Prof. Dr. med. Roland Hentschel (Vorsitzender)
Dr. med. Jörg Arand

BWKG
Prof. Dr. med. Peter Ruef
Prof. Dr. med. Christian von Schnakenburg

MDK
PD Dr. med. Matthias Mohrmann
PD Dr. med. Thomas Böhler

NICU Datenvalidierung

In Zusammenarbeit mit dem IQTIG führt die  QiG BW GmbH in Baden-Württemberg das Validierungsverfahren nach § 2 Abs. 4 Anlage 4 QFR-Richtlinie zu unklaren Sterbefällen durch. Das Ziel des Verfahrens ist, Sterbefälle, die ausschließlich in den Daten der externen stationären Qualitätssicherung der Neonatalerhebung oder in den Abrechnungsdaten nach § 21 KHEntgG vorhanden sind, zu identifizieren und aufzuklären, ob es sich tatsächlich um zusätzliche Sterbefälle handelt.


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